Unser Ansatz: Proaktiv, ganzheitlich, zukunftsorientiert
Wir beraten Sie nicht nur bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, sondern gestalten gemeinsam mit Ihnen innovative Arbeitssysteme, die Sicherheit, Gesundheit und Effizienz optimal vereinen. Unser Ziel ist es, das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen kontinuierlich zu optimieren und damit auch Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Profitieren Sie von unserer Expertise:
Reduzierung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -produktivität
Kostenersparnis durch effektive Prävention
Rechtssicherheit in allen Fragen des Arbeitsschutzes
Verbesserung Ihres Unternehmensimages
Zu unseren Leistungen aus den Bereichen Arbeitssicherheit zählen:
Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGV A6 §3) nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
Sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen bis 150 Mitarbeiter
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Erstellen von Gefahrstoffregistern
Anfertigen eines Explossionsschutzdokumentes
Unterweisung von Mitarbeitern
Betriebsbegehungen
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Bereitstellung einer Fachkraft für Brandschutz
Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
Beweissicherung für den Unfallhergang
Fahrzeugüberprüfung/Gebrauchtwagensiegel (Gebrauchtwagenkauf)
Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
Oldtimergutachten
Unfallrekonstruktion
Bei einem unverschuldetem Unfall werden die Kosten für das Gutachten vom Verursacher bzw. dessen eintretender Haftpflichtversicherung getragen. Da nach ständiger Rechtsprechung des BGH’s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit dem Ergebnis nicht einverstanden, kann man ein sogenanntes Sachverständigenverfahren in die Wege leiten.
Hier beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obmann bewertet.
Einige Rechtschutzversicherer übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.