Prüfung von
Flur- und Förderzeugen
Bagger/Lader
Baumaschinen und Spezialfahrzeugen
Hebe- und Arbeitsbühnen
Ladebrücken
Leitern
uvm …
Die Prüfungen erfolgen durch geprüfte Sachkundige in den jeweiligen Bereichen.
Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
Beweissicherung für den Unfallhergang
Fahrzeugüberprüfung/Gebrauchtwagensiegel (Gebrauchtwagenkauf)
Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
Oldtimergutachten
Unfallrekonstruktion
Bei einem unverschuldetem Unfall werden die Kosten für das Gutachten vom Verursacher bzw. dessen eintretender Haftpflichtversicherung getragen. Da nach ständiger Rechtsprechung des BGH’s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit dem Ergebnis nicht einverstanden, kann man ein sogenanntes Sachverständigenverfahren in die Wege leiten.
Hier beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obmann bewertet.
Einige Rechtschutzversicherer übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.